Mitgliederversammlung Oktober 2024

Am 10. Oktober 2024, 19:00 Uhr findet die diesjährige Mitgliederversammlung des Sport-Club Freiburg e.V. in der Messe statt.

Während satzungsgemäß der Ehrenrat neu gewählt werden soll, findet entgegen der Satzung keine Präsident*innenwahl statt. Zudem gibt es seitens der Vereinsgremien einen Antrag zur Satzungsänderung.

Wir haben Euch im Folgenden alle unseres Erachtens nach wichtigen Informationen und unsere Einschätzungen zusammengestellt.

MGV Oktober 2024

Am 10. Oktober 2024, 19:00 Uhr findet die diesjährige Mitgliederversammlung des Sport-Club Freiburg e.V. in der Messe statt.

Während satzungsgemäß der Ehrenrat neu gewählt werden soll, findet entgegen der Satzung keine Präsident*innenwahl statt. Zudem gibt es seitens der Vereinsgremien einen Antrag zur Satzungsänderung.

Wir haben Euch im Folgenden alle unseres Erachtens nach wichtigen Informationen und unsere Einschätzungen zusammengestellt.

1) Keine Präsident*innen-Wahl

Am 06.09.2024 teilte der SC Vorstand im Einladungsschreiben zur diesjährigen Mitgliederversammlung allen SC Mitgliedern mit, „dass Herr Eberhard Fugmann nicht mehr für das Amt des Präsidenten kandidieren wird. Ausschlaggebend sind unterschiedliche Auffassungen über die Ausgestaltung des Amtes. Eberhard Fugmann lässt sein Amt überdies seit dem 1. September 2024 ruhen. Der für den Wahlvorschlag gemäß § 13.2.1 e) unserer Satzung zuständige Ehrenrat hat sich – in einvernehmlicher Absprache mit Aufsichtsrat und Vorstand – dazu entschieden, keine andere Kandidatin oder anderen Kandidaten zu benennen. Somit wird eine Wahl auf der diesjährigen Mitgliederversammlung nicht stattfinden.“
Diese Entscheidung kam für alle SC Mitglieder völlig überraschend.

Der Einladung zufolge wird Eberhard Fugmann – entgegen der Satzung – nicht über seine dreijährige Tätigkeit als SC-Präsident berichten. Dies stößt bei uns auf starkes Unverständnis.

Unsere Zweifel am Aussetzen der Präsident*innen-Wahl

Laut der SC-Satzung ist im Turnus von drei Jahren ein*e Präsident*in zu wählen. Den Fall, dass der Wahlausschuss keine*n Kandidat*in benennt, gibt es in unserer Satzung nicht. Auch nicht den Fall, dass die Wahl aufgeschoben wird. Die Satzung regelt jedoch den folgenden Fall: Dass ein*e vorgeschlagene*r Kandidat*in von der Mitgliederversammlung in einer Wahl nicht gewählt wird. Dann muss der Ehrenrat als Wahlausschuss binnen zwei Monaten eine*n neue*n Kandidat*in vorschlagen und es findet eine erneute Wahl bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung statt. Findet auch dort die vom Wahlausschuss vorgeschlagene Person in der Mitgliederversammlung keine Mehrheit, so hat der Aufsichtsrat die Aufgabe, kommissarisch eine*n Präsident*in zu bestellen. Diese Person bleibt bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung im Amt, in welcher dann wieder nach bekanntem Prozedere gewählt wird.

Wir schließen daraus: Nach unserer Satzung ist es nicht ohne weiteres möglich, keine*n Präsident*in zu wählen. Der Wahlausschuss ist in der Pflicht, innerhalb von spätestens zwei Monaten eine*n neue*n Kandidat*in zu finden und bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung die Wahl nachzuholen.
Wir erwarten auf der Mitgliederversammlung seitens des Ehrenrates und der anderen Gremien eine detaillierte Erklärung und Begründung für ein davon abweichendes Vorgehen. Abweichungen kann unserer Auffassung nach nur die Mitgliederversammlung als oberstes Beschlussorgan beschließen.

Kritik am Ehrenrat in seiner Rolle als Wahlausschuss

Der Ehrenrat ist seiner satzungsgemäßen Aufgabe, „Vorschläge zur Wahl des Präsidenten gegenüber der Mitgliederversammlung“ zu machen, nicht nachgekommen. Im vergangenen Jahr wurde in keiner offiziellen Kommunikation des Vereins an die Mitglieder von einer Suche nach Kandidat*innen berichtet oder Mitglieder aufgefordert, Vorschläge einzureichen.

Lediglich in einem kurzen Interview im Stadionmagazin Heimspiel im September 2024 nahm der Vorsitzende des Ehrenrats zum aktuellen Vorgehen Stellung. Darin begründete er das geplante Aussetzen der Wahl damit, dass nach der Entscheidung gegen Eberhard Fugmann als Präsidentschafts-Kandidat nicht ausreichend Zeit für eine sorgfältige Kandidat*innen-Suche verblieb. Die diesbezüglich auch vom Ehrenrat geäußerte Kritik an seinem zeitlichen Vorgehen teilen wir zu hundert Prozent. Wir kritisieren weiter, dass die Informationen in der Stadionzeitschrift Heimspiel abgedruckt wurden und nicht direkt an die SC-Mitglieder kommuniziert wurden. Aus unserer Sicht ist der Ehrenrat seiner Aufgabe als Wahlausschuss nicht gerecht geworden.

Das Interview mit dem Ehrenratsvorsitzenden Rolf Ziegelbauer aus dem Heimspiel:

Herr Ziegelbauer, bei der am 10. Oktober anstehenden Mitgliederversammlung 2024 wird es keine Wahl des Präsidenten/ der Präsidentin geben. Der bisherige Amtsinhaber Eberhard Fugmann wird nicht mehr für das Amt kandidieren. Wie kam es dazu? 

ZIEGELBAUER: Nach unserer Satzung wird der Präsident auf Vorschlag des Ehrenrats gewählt. Zunächst gab es durchaus eine grundsätzliche Offenheit, den bisherigen Amtsinhaber für eine weitere Amtszeit vorzuschlagen. Allerdings hatten wir mit Blick auf die Amtsführung auch gewisse Vorbehalte. Um uns mehr Klarheit zu verschaffen, haben wir den Amtsinhaber zu einem Gespräch in den Ehrenrat eingeladen und uns nach diesem Gespräch zusätzlich ein breiteres Meinungsbild aus dem Verein verschafft. Nach sorgfältiger Abwägung kam der Ehrenrat zu dem Ergebnis, den Amtsinhaber nicht für eine weitere Amtsperiode zur Wahl vorzu[1]schlagen und bat den Präsidenten zu einem abschließenden Gespräch. Zu diesem Gespräch haben wir aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinen Stellvertreter und den Vorstand eingeladen. Damit stand fest, dass wir jetzt als Ehrenrat einen geeigneten Kandidaten oder eine geeignete Kandidatin für dieses Amt suchen und der Mitgliederversammlung zur Wahl vorschlagen müssen.

    Warum haben Sie keinen anderen Kandidaten oder andere Kandidatin vorgeschlagen?

ZIEGELBAUER: Dass wir für die anstehende Mitgliederversammlung keine andere Person vorgeschlagen haben, lag einfach daran, dass die verbliebene Zeit bis zur Mitgliederversammlung für eine sorgfältige Kandidatensuche nicht ausreichte. Wir nehmen diese Aufgabe sehr ernst und wollen deshalb nichts übers Knie brechen. Wir als Ehrenrat müssen aber auch selbstkritisch feststellen, dass es rückblickend richtig gewesen wäre, deutlich früher mit dem gesamten Prozess zu beginnen.

Wie stehen Sie zu der aufgekommenen Diskussion um das Amt? 

ZIEGELBAUER: Der Ehrenrat musste zur Kenntnis nehmen, dass in diesem Zusammenhang im Verein eine grundsätzliche Diskussion zu diesem Amt entstanden ist. Wir als Ehrenrat wollen uns dieser Diskussion selbstverständlich stellen und sehen uns hier[1]bei auch im Einvernehmen mit den anderen Organen des Vereins. Wir sind aber der Meinung, dass eine solche Diskussion auf breiter Basis unter bestmöglicher Einbeziehung der Mitglieder geführt werden muss. Die Erwartungshaltung an das Amt ist groß. Ob die[1]se Erwartungen in der bestehenden Form oder ganz grundsätzlich zu erfüllen sind, muss besprochen werden. Wir halten es für wichtig, dass auf der Mitgliederversammlung am 10. Oktober in die Diskussion eingestiegen und diese in nachfolgenden Dialogformaten transparent und ergebnisoffen fortgeführt wird. Klar ist dabei eines: Am Ende entscheiden einzig und allein die Mitglieder, ob es zu Veränderungen in der Satzung kommt – oder eben auch nicht

Quelle: Heimspiel

Diskussion um das Präsidentschaftsamt: Verein und Interessenvertretung zeitgemäß aufstellen

Als Grund für das geplante Aussetzen der Präsidentschaftswahl nannte der Vorstand im Einladungsschreiben die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Diskussion um das Präsidentschaftsamt. Dazu heißt es: Die Gremien des Vereins sind sich einig und halten es für unabdingbar, dass zunächst besprochen werden muss, ob das Amt des Präsidenten/der Präsidentin – das erstmalig im Jahr 2014 in unsere Satzung aufgenommen wurde – grundsätzlich beziehungsweise in der bestehenden Form weitergeführt werden soll. Dazu gibt es unterschiedliche Sichtweisen.

Ungeachtet unserer Bedenken bezüglich des formalen Vorgehens beim Aussetzen der Präsident*inennwahl ist es unserer Meinung nach richtig und wichtig, sich Gedanken darüber zu machen, wie ein Fußballverein wie der Sport-Club zeitgemäße Antworten auf die unterschiedlichen Anforderungen, die an ihn gestellt werden, finden kann.
Der Verein muss wirtschaftlich, sportlich und ideell gut aufgestellt sein. Für das Wirtschaftliche und das Sportliche ist das Vereinsorgan des geschäftsführenden Vorstandes zuständig. Das operative Handeln liegt in den Händen des Vorstandes. Für die Kontrolle dieses Handelns ist das Vereinsorgan des Aufsichtsrats zuständig.
Für den ideellen Bereich waren bisher der Ehrenrat und der*die Präsident*in als zwei voneinander unabhängige Vereinsorgane zuständig.
So gut unser Verein im Bereich des organisierten Sports inklusive der Nachwuchsförderung aufgestellt ist, so groß ist der Nachholbedarf, was den ideellen Bereich und die strukturelle Positionierung und Weiterentwicklung unseres Vereins angeht. Seit Jahren verschlafen die Gremien eine Verjüngung in den Vereinsorganen, geschlechtliche Diversität wird nur schleichend verbessert, eine planvolle und konsequente Erfassung und Berücksichtigung von Mitgliederinteressen sowie den aktiven Dialog mit der wachsenden Mitgliedschaft – vor allem zu sportpolitischen Themen, zu Vereinsidentität sowie sozialem Miteinander im Verein und zu Notwendigkeiten der Weiterentwicklung – sucht man vergeblich.
Die aktuelle Situation, in der das Präsident*innen-Amt vakant ist, kann damit auch zu einer großen Chance für eine Wendung hin zu einer konsequenten Mitgliederorientierung und einem aktiven Vereinsleben werden.

Nur mit klarem Auftrag, transparentem Ziel und Mitglieder-Votum vorübergehender Verzicht auf Präsident*innen-Wahl akzeptabel

Wir sind der festen Überzeugung, dass die aktuelle Situation nur dann zu einer echten Chance wird, wenn Auftrag und Ziel des geplanten Prozesses hin zu einer potenziellen Veränderung der Struktur der Vereinsorgane transparent gemacht wird. Mehr noch: Wenn diese über den Auftrag und das Ziel diskutiert und dieses in der Mitgliederversammlung per Mitglieder-Votum verabschiedet.
Gleiches gilt für das Aussetzen der Präsidentschaftswahl: dieses Abweichen von der Satzung ist unserer Einschätzung nach in jedem Fall von der Mitgliederversammlung zu bestätigen – andernfalls würden sich unserer Einschätzung nach die Vereinsorgane über den potenziellen Willen der Mitgliederversammlung als oberstes Beschlussorgan unseres Vereins hinwegsetzen.

Der vorübergehende Verzicht auf das Präsident*innen-Amt ist keine Lappalie: Denn es handelt sich um das Vereinsorgan, das explizit damit beauftragt ist, die Perspektiven von uns Mitgliedern einzuholen und gegenüber den anderen Vereinsorganen zu artikulieren.

2) Wahl des Ehrenrates

Wie wird gewählt?

Der Mitgliederversammlung werden durch den Wahlausschuss (Aufsichtsrat) neun Mittglieder zur Wahl vorgeschlagen.
Entsprechend unserer Satzung ist eine Blockabstimmung vorgesehen. Wenn sich, auf Antrag eines Mitglieds, mindestens 25% der anwesenden Mitglieder dagegen aussprechen, wird über die Kandidat*innen einzeln abgestimmt. Mindestens fünf Kandiat*innen müssen gewählt werden, damit der Ehrenrat arbeitsfähig ist.
Die Abstimmung erfolgt üblicherweise offen. Auch hier kann auf Antrag und mit einer Zustimmung von 25% der anwesenden Mitglieder eine Änderung zur geheimen Abstimmung durchgesetzt werden.

Wer wird gewählt?

Der Aufsichtsrat hat in seiner Funktion als Wahlausschuss neun Personen zur Wahl vorgeschlagen (zur Wiederwahl Aufgestellte sind mit (A) markiert, neu Aufgestellte mit (N)):

  • Günter Drescher (A)
  • Gabi Furtwängler (A)
  • Markus Knobloch (N)
  • Udo Lay (A)
  • Ilona Nann (N)
  • Klaus Steinwarz (A)
  • Hartmut Wilhelm (N)
  • Ute Willaredt (A)
  • Rolf Ziegelbauer (A)

Die Kurzprofile könnt Ihr der Kandidierendenvorstellung entnehmen.

Nicht mehr für den Aufsichtsrat vorgeschlagen wurden entsprechend

  • Lothar Burgold
  • Jörg Weber

die damit aus dem Ehrenrat ausscheiden.
Willi Fischer ist im Laufe der vergangenen Amtsperiode im Alter von 92 Jahren verstorben.

Unsere Einschätzung

Trotz mehrfachen Hinweisen in den letzten Jahren hat der Aufsichtsrat, genau wie andere Gremien, die Mitglieder wiederholt nicht auf das Stattfinden der Wahl und die in der Satzung vorgesehenen Möglichkeit, geeignete Personen vorzuschlagen, aufmerksam gemacht.

Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene neue Ehrenrat erreicht ein Durchschnittsalter von 67 Jahren. Damit ist der Aufsichtsrat als Wahlausschuss dem seit Jahren artikulierten Wunsch der ernsthaften Verjüngung der Gremien ein weiteres Mal nicht nachgekommen. Darüber hinaus können wir keine Linie erkennen, nach welchen Kriterien Personen für den Ehrenrat ausgewählt und vorgeschlagen werden.

Unsere Kritik am Ehrenrat in seiner Rolle als Wahlausschuss für das Präsidentschaftsamt haben wir bereits oben zum Ausdruck gebracht. Daneben obliegt dem Ehrenrat satzungsgemäß auch die Rolle des Wahlausschusses für den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand kontrolliert und benennt.
Für die strategische Ausrichtung unseres Vereins laufen beim Ehrenrat somit alle Fäden zusammen. Wir erachten es daher als zwingend notwendig, dass das Gremium vorausschauend und im Sinne der Vereinsmitglieder handelt. Aktuell haben wir leider Zweifel, dass wir uns mit dem vorliegenden Wahlvorschlag als Verein zukunftsfähig aufstellen.

3) Satzungsänderung

Was soll geändert werden?

Aufgrund von Lizenzierungsanforderungen des DFB muss ein Teil des §3, der die Verbandszugehörigkeit des Sport-Club Freiburg e.V. regelt, angepasst werden.

Die Satzungsänderung im Wortlaut

Neue Fassung der Ziffer 3.2 zur Abstimmung: „Satzungen, Statuten, Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des DFB und seines Regional- und Landesverbandes, in welchem der Verein Mitglied ist, in ihrer jeweiligen Fassung sind für den Verein und seine Mitglieder kraft dieser Satzung ebenfalls unmittelbar verbindlich. Dies gilt insbesondere für die DFB-Satzung, DFB-Spielordnung, DFB-Rechts- und Verfahrensordnung, DFB-Schiedsrichterordnung, DFB-Jugendordnung, DFB-Ausbildungsordnung und die Anti-Doping-Richtlinien mit den dazu erlassenen sonstigen Aus- und Durchführungsbestimmungen sowie für das Statut der 3. Liga, das Statut der Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga. Die Verbindlichkeit erstreckt sich auch auf die Entscheidungen bzw. Beschlüsse der zuständigen Organe und Beauftragten des DFB sowie der DFB GmbH & Co. KG., insbesondere auch, soweit Vereinssanktionen gemäß § 44 DFB-Satzung verhängt werden. Der Verein und seine Mitglieder sind insoweit der Vereinsstrafgewalt des DFB, die durch die vorstehend genannten Regelungen und Organentscheidungen einschließlich der Vereinssanktionen ausgeübt wird, unterworfen. Die Unterwerfung erfolgt insbesondere, damit Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen und Entscheidungen verfolgt und durch Sanktionen geahndet werden können. Der Verein überträgt zu diesem Zweck zudem seine eigene und die ihm von seinen Mitgliedern überlassene Strafgewalt dem DFB.“ 

Unsere Einschätzung

Da es sich hierbei um eine Lizenzierungsanforderung handelt, die keine negative Auswirkungen nach sich zieht, schätzen wir die geplante Satzungsänderung als unproblematisch ein.

4) Mitgliederanliegen

Erst zum dritten Mal wird es dieses Jahr einen eigenen Tagesordnungspunkt für die Mitgliederanliegen geben. Diese Satzungsänderung wurde auf Anraten der Mitgliederinitiative umgesetzt. Entsprechend müssen Anliegen der Mitglieder nicht mehr hastig unter „Sonstiges“ eingebracht werden. Den Anliegen der Mitgliedschaft wird mit diesem eigenen Tagesordnungspunkt mehr Gewicht verliehen.

Unser Appell:

Macht unbedingt von dieser Möglichkeit Gebrauch und sprecht Eure Anliegen bei der Mitgliederversammlung an! Denn: Der Verein gehört nicht einem*r Einzelnen, sondern allen Mitgliedern. Die Mitglieder sind der Verein. Macht Euch Gedanken über die strukturelle Entwicklung unseres Vereins, stellt sportpolitische Fragen und nutzt diesen Tagesordnungspunkt, um auf wichtige Positionierungen innerhalb unseres Vereins aufmerksam zu machen.

Solltet ihr konkrete Punkte zum Aussetzen der Präsidentschaftswahl und zur Wahl des Ehrenrats haben, empfehlen wir euch, diese bereits in Tagesordnungspunkt 6 Aussprache zur abgelaufenen Saison 2023/24 einzubringen.

  • Gemeinsam Verein erhalten & kritisch begleiten

    Ein Verein lebt von und für seine Mitglieder. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Nehmt das Recht auf Mitbestimmung wahr und kommt zur diesjährigen Mitgliederversammlung. Mitbestimmung und Mitgestaltung zeigt sich nicht nur in Abstimmungen und Wahlen, sondern auch in einer kritischen Begleitung des Vereins.

    Mit der Mitgliederinitiative begleiten wir in gewohnt kritisch-konstruktiver Art die Entwicklung unseres Vereins. Wenn Ihr zukünftig an Einschätzungen der Mitgliederinitiative interessiert seid oder selbst aktiv werden wollt, tragt Euch in unseren Newsletter ein und/oder schreibt uns eine E-Mail. Wir freuen uns über jegliches Feedback!