Mitgliederversammlung Oktober 2025
Im Zentrum werden die Ergebnisse des Dialogprozesses, die Satzungsänderung für die Einführung eines Vereinsrates und die erste Wahl des Vereinsrats stehen. Aufgrund der Wichtigkeit dieser Punkte, wird die Tagesordnung dieses Mal auch mit diesen starten. Anschließend werden die weiteren klassischen Tagesordnungspunkte der Mitgliederversammlung abgearbeitet werden.
Wir haben Euch im Folgenden alle unseres Erachtens nach wichtigen Informationen und unsere Einschätzungen zusammengestellt.
MV Oktober 2025
Im Zentrum werden die Ergebnisse des Dialogprozesses, die Satzungsänderung für die Einführung eines Vereinsrates und die erste Wahl des Vereinsrats stehen. Aufgrund der Wichtigkeit dieser Punkte, wird die Tagesordnung dieses Mal auch mit diesen starten. Anschließend werden die weiteren klassischen Tagesordnungspunkte der Mitgliederversammlung abgearbeitet werden.
Wir haben Euch im Folgenden alle unseres Erachtens nach wichtigen Informationen und unsere Einschätzungen zusammengestellt.
1) Ergebnisse des Dialogprozesses, Satzungsänderung und Wahl des Vereinsrats
Zur Erarbeitung der neuen Gremienstruktur hat sich der Verein auf einen extern begleiteten und professionell durchgeführten Beteiligungsprozess eingelassen. Für uns war das ein wichtiger Schritt in Reaktion auf die vergangene Mitgliederversammlung und das steigende Interesse aus der Mitgliedschaft, in vereinsbezogene Entwicklungen einbezogen zu werden. Es war der erste Prozess dieser Art in unserem Verein und wir wünschen uns sehr, dass der Sport-Club aus diesen wertvollen Erfahrungen lernt und deshalb auch zukünftig auf professionelle Expertise für solche Prozesse zurückgreift.
Wir halten die strukturelle Veränderung in Richtung Vereinsrat für richtig und zeitgemäß. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es unserer Einschätzung nach strukturell die beste Lösung, die wir uns in Anbetracht der Meinungsvielfalt in unserem Verein vorstellen können.
Es ist kein Geheimnis, dass die zweijährige Übergangslösung nicht unser Favorit war. Dennoch haben wir uns – weil Dialog immer Kompromissbereitschaft erfordert – für das große Ganze auf diesen Übergang eingelassen. Auch andere am Dialogprozess Beteiligten habe deutliche Erwartungen formuliert, dass gerade deshalb bereits im Übergang die Veränderung von Alt in Neu spürbar sein muss.
Wunsch nach Veränderung
Hier setzt unsere Kritik an: Wir können in der Auswahl der vier Kandidierenden nicht den Grad an Veränderung erkennen, der den artikulierten Wüschen und Bedürfnissen der am Dialogprozess Beteiligten entspricht, die sich zähneknirschend auf die Übergangsregelung eingelassen haben. Ziel war es, dass der Vereinsrat die Vielfalt an Perspektiven und Erfahrungen der Mitglieder abbildet. Unsere Vorstellung von Vielfalt wird mit der konkreten Auswahl leider nicht repräsentiert. Leider ist ein Abgleich unserer Vorstellung mit der des Wahlausschusses unabhängig von den konkret Vorgeschlagenen nicht möglich. Denn der Aufsichtsrat hat als Wahlausschuss bis heute seine Auswahl-Kriterien nicht transparent gemacht hat.
Das Wahlsystem
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die fehlende Auswahlmöglichkeit bei der Wahl der vorgeschlagenen Mitglieder für den Vereinsrat. Wie unten beschrieben, können von der Mitgliederversammlung die vorgeschlagenen Kandidierenden nur bestätigt oder abgelehnt werden.
Im Wissen um
– den mitglieder-öffentlichen Aufruf zur Bewerbung
– der sicherlich guten Resonanz darauf und
– unserer Wahrnehmung einer unzureichenden Bereitschaft mit dem Wahlvorschlag tatsächliche Veränderung einzuleiten,
verstärkt sich unser Wunsch, in der Mitgliederversammlung eine Auswahl zwischen verschiedenen Kandidierenden zu haben, die vorab vom Wahlausschuss für grundsätzlich geeignet gehalten werden.
Hinzu kommt: Nur bei einer Ablehnung des Wahlvorschlags der vorsitzenden Person muss vom Wahlausschuss eine neue Person vorgeschlagen werden. Wird ein*e andere*r Kandidat*in nicht gewählt, verkleinert sich das Gremium schlicht – und ist um eine potenzielle Perspektive ärmer.
Das bestehende Wahlsystem hat den Vorteil, dass wir uns als Verein auf keinen Fall im Wahlkampf um Gremienposten verlieren. Dieses Argument hat sich uns immer erschlossen und wir finden es auch heute plausibel und wichtig – dieses Ziel könnte aber auch mit anderen Maßnahmen erreicht werden.
Eine Änderung des Wahlsystems ist aus unserer Sicht zeitgemäß, weil sich mit der Einführung des Vereinsrats nicht nur die Gremienstruktur ändert, sondern auch der Bewerbungsprozess offener und breiter geworden ist.
Mitglieder tauschen sich miteinander darüber aus, ob sie sich selbst beworben oder jemanden zur Wahl vorgeschlagen haben. Sie fragen sich, ob vorgeschlagene Personen als ungeeignet eingeschätzt wurden, oder aus welchen anderen Gründen sie vom Aufsichtsrat nicht ausgewählt wurden.
Der Wahlausschuss
Über diese Gründe wird voraussichtlich keine Transparenz hergestellt werden. Denn die Satzung sieht vor, dass der Wahlausschuss die tatsächliche Auswahl und Nicht-Auswahl nicht begründen muss – weder vor der Mitgliederversammlung, noch vor den Bewerber*innen.
Der Umstand, dass sich Aufsichtsrat und Ehrenrat gegenseitig vorgeschlagen, verschärft die Situation dahingehend, dass Beziehungs- und Machtdynamiken bewusst oder unbewusst in den Auswahlprozess wirken.
Die Entscheidung, ob Kandidierende für das Amt geeignet sind, muss ohne Frage beim Wahlausschuss liegen. Im Hinblick auf die Vielfalt der Mitglieder des Vereins zeigt der aktuell vorgelegte Vorschlag des Wahlausschusses, dass eine tatsächliche (Aus-)Wahl zwischen geeigneten Kandidierenden ein höheres Potenzial für Vielfalt und Veränderung aufweist und den Mitgliederwillen besser ausdrückt, als eine vorgefilterte Auswahl.
Mögliche Unzufriedenheit ausdrücken ohne Prozess zu beschädigen
Wir stellen die Frage: Wie kann diese oder anders gelagerte Kritik geübt werden, ohne den sehr positiven Dialogprozess zu beschädigen?
Wir kommen zu keiner eindeutigen Antwort und stellen im Folgenden unsere Überlegungen zu möglichen Reaktionen dar:
- Gegen die Satzungsänderung stimmen, z.B. aus Kritik an der Übergangslösung oder fehlender Auswahl der Kandidierenden:
Das Problem: Die alte Satzung würde bestehen bleiben, es würde sich kein Vereinsrat bilden und der gewünschte Veränderungsprozess kommt später – mit unklarem Ausgang. - Für die Satzungsänderung stimmen und damit die grundsätzliche Richtung bestärken und die gemeinsam erarbeiteten Wege bestätigen.
Das Problem: Die Kritikpunkte bleiben bestehen. Der Übergangsprozess, nachdem alle 12 Plätze des Vereinsrats neu gewählt werden, dauert zwei Jahre. Weiterhin schlagen sich die Gremien gegenseitig vor, die gewählte Zusammensetzung verstärkt den Filter der Auswahl von Kandidierenden und erschwert zukünftig Veränderungen. - Kritik am Wahlvorschlag durch das eigene Wahlverhalten äußern und in Folge dessen Kandidierende nicht wählen.
Das Problem: Die konkreten Kandidierenden leiden unter dem Ausdruck der Kritik am Wahlprozedere, es wäre eine stellvertretende Abstimmung, auf dem Rücken der Kandidierenden ausgetragen. Zudem führt die Ablehnung von Kandidierenden lediglich dazu, dass ein Platz im Vereinsrat frei bleibt, er wird nicht durch andere Kandidierende nachbesetzt.
Unser Fazit: Der Idealzustand kann in dieser Mitgliederversammlung nicht herbeigeführt werden und wir können diese Dilemma nicht auflösen. Uns bleibt sie aufzuzeigen und alle aufzufordern, sich selbst eine Meinung zu bilden.
Egal wie ihr euch entscheidet: Wir finden es sehr wichtig, den Diskurs und die Aussprache auf der Mitgliederversammlung für Fragen, Einschätzungen und Kritik zu nutzen.
Darüber hinaus sind für uns sind bis heute die folgenden weiteren Fragen offen, die unseres Erachtens bestenfalls proaktiv vom Wahlausschuss kommuniziert werden sollten:
- Der für den Vorsitz vogeschlagene Marc Schmid ist Mitglied des Aufsichtsrats und damit des Wahlausschusses. Wann wurde eine Kandidatur von ihm für den Vereinsrat angekündigt und wie arbeitete der Wahlausschuss daraufhin?
- Wird der*die Vereinsrat-Vorsitzende aus dem Kreis der vorab gewählten Vereinsratsmitglieder durch den Aufsichtsrat vorgeschlagen und dann von der Mitgliederversammlung gewählt oder geschieht dies in einem separaten Verfahren – und wäre bei Nicht-Wahl die vorsitzende Person entsprechend kein gewähltes Mitglied des Vereinsrats?
- Mit welcher Begründung weicht der Aufsichtsrat bei seinem Wahlvorschlag von der satzungsgemäßen Soll-Regelung ab, dass Kandidierende mindestens 5 Jahre Mitglied des Vereins sein sollen?
Hintergründe und Informationen zur Satzungsänderung
Einführung des Vereinsrats:
Die Details zum Dialogprozess und dessen Ergebnisse hat der Vorstand in der Einladung zur Mitgliederversammlung detailliert dargestellt. Wenn ihr damit noch nicht vertraut seid, empfehlen wir, diese Informationen nochmal zu lesen. Auch wir als Mitgliederinitiative waren am Dialogprozess und an der Ausarbeitung des eingebrachten Ergebnisses beteiligt.
Zur besseren Übersicht haben wir die alte und die neue Gremienstruktur hier grafisch dargestellt:

Die Satzungsänderung enthält vor allem Änderungen zur Einführung des Vereinsrats. In diesem gehen die bisherigen Vereinsorgane Ehrenrat und Präsident*in auf. Auf weitere Änderungen gehen wir unten ein.
Zur Annahme der Satzungsänderung braucht es eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Wahl des Vereinsrats und Kandidierende
Wird die Satzungsänderung beschlossen, erfolgt unmittelbar im Anschluss die Wahl des Vereinsrats.
Entsprechend der in der Satzungsänderung verankerten Übergangsregelung werden die aktuellen Ehrenratsmitglieder automatisch Teil des Vereinsrats. Nach unserem Wissensstand haben sich alle aktuellen Ehrenratsmitglieder für die Annahme des Amtes im Vereinsrat entschieden. Das bedeutet auch: ihre Aufgaben erweitern sich erheblich, da die Aufgaben von Ehrenrat und Präsident*in zusammengeführt werden.
Durch den gesetzten Wechsel der aktuell acht Ehrenratsmitglieder in den Vereinsrat stehen bei der jetzigen Wahl nur insgesamt vier Plätze für neue Vereinsratsmitglieder zur Wahl. In zwei Jahren soll dann der gesamte Vereinsrat für eine Amtszeit von drei Jahren neu gewählt werden.
Im August lief die Bewerbungsphase für die vier neuen Plätze im Vereinsrat. Der Aufsichtsrat bildet satzungsgemäß den Wahlausschuss. Dieser hat vor zwei Wochen seinen Wahlvorschlag bekanntgegeben:
- Vorsitz des Vereinsrats: Marc Schmid
- Weitere Mitglieder des Vereinsrats:
- Lea Ehinger
- Fabian Freiseis
- Stefanie Renz*
Die Kurz-Profile der Vorgeschlagenen könnt ihr euch hier anschauen.
*Transparenzhinweis: Es haben sich mehrere Menschen aus der Mitgliederinitiative für den Vereinsrat beworben. Stefanie ist eine davon.
Wahlprozedere
Das aktuelle Wahlsystem im Verein sieht vor, dass vom Wahlausschuss nur so viele Kandidierende vorgeschlagen werden, wie Plätze zur Verfügung stehen. Der Mitgliederversammlung obliegt also entweder
a) den Vorschlag per Wahl zu bestätigen oder diesen
b) abzulehnen.
Weil zudem eine Wahl en Block, d.h. aller Vorgeschlagenen auf einmal vorgesehen ist, bezieht sich das auf den gesamten Vorschlag. Wird der gesamte Vorschlag abgelehnt, erfolgt eine Einzelwahl.
Eine Einzelwahl kann auch durch einen Antrag aus der Mitgliedschaft während der Versammlung erwirkt werden. Notwendig ist eine Zustimmung von 25% der anwesenden Mitglieder. Erhält ein*e Kandidierende*r nicht die erforderliche Mehrheit, ist sie*er nicht gewählt.
Dies gilt auch für die dem Vereinsart vorsitzende Person: Wir verstehen den Wahlvorgang so, dass die drei regulären Vereinsratsmitglieder und die vorsitzende Person separat gewählt werden. Erhält letztere nicht die erforderliche Mehrheit, ist sie kein Mitglied im Vereinsrat. Dieser Vorgang ist jedoch in der Satzung nicht eindeutig geregelt.
2) Weitere Satzungsänderungen
- die Aufnahme der elektronischen Stimmabgabe als zulässige Option für die Mitgliederversammlung, die auch direkt genutzt werden soll
- der Sport-Club hat sich für eine inklusive Schreibweise entschieden, was wir sehr begrüßen.
3) Wahl des Ehrenvorsitzenden Achim Stocker
4) Mitgliederanliegen
Erst zum vierten Mal wird es dieses Jahr einen eigenen Tagesordnungspunkt für die Mitgliederanliegen geben. Diese Satzungsänderung wurde auf Impuls der Mitgliederinitiative umgesetzt. Entsprechend müssen Anliegen der Mitglieder nicht mehr hastig unter „Sonstiges“ eingebracht werden. Den Anliegen der Mitgliedschaft wird mit diesem eigenen Tagesordnungspunkt mehr Gewicht verliehen.

