1) Ergebnisse des Dialogprozesses, Satzungsänderung und Wahl des Vereinsrats
Nachfolgend unsere Einschätzung zum Vereinsrat. Für all diejenigen, die noch nicht mit den geplanten Änderungen vertraut sind, haben wir weiter unten die wichtigsten Punkte zur Einführung des Vereinsrats, der Kandidierenden und dem Wahlprozess zusammengefasst.
Zur Erarbeitung der neuen Gremienstruktur hat sich der Verein auf einen extern begleiteten und professionell durchgeführten Beteiligungsprozess eingelassen. Für uns war das ein wichtiger Schritt in Reaktion auf die vergangene Mitgliederversammlung und das steigende Interesse aus der Mitgliedschaft, in vereinsbezogene Entwicklungen einbezogen zu werden. Es war der erste Prozess dieser Art in unserem Verein und wir wünschen uns sehr, dass der Sport-Club aus diesen wertvollen Erfahrungen lernt und deshalb auch zukünftig auf professionelle Expertise für solche Prozesse zurückgreift.
Wir halten die strukturelle Veränderung in Richtung Vereinsrat für richtig und zeitgemäß. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es unserer Einschätzung nach strukturell die beste Lösung, die wir uns in Anbetracht der Meinungsvielfalt in unserem Verein vorstellen können.
Es ist kein Geheimnis, dass die zweijährige Übergangslösung nicht unser Favorit war. Dennoch haben wir uns – weil Dialog immer Kompromissbereitschaft erfordert – für das große Ganze auf diesen Übergang eingelassen. Auch andere am Dialogprozess Beteiligten habe deutliche Erwartungen formuliert, dass gerade deshalb bereits im Übergang die Veränderung von Alt in Neu spürbar sein muss.
Wunsch nach Veränderung
Hier setzt unsere Kritik an: Wir können in der Auswahl der vier Kandidierenden nicht den Grad an Veränderung erkennen, der den artikulierten Wüschen und Bedürfnissen der am Dialogprozess Beteiligten entspricht, die sich zähneknirschend auf die Übergangsregelung eingelassen haben. Ziel war es, dass der Vereinsrat die Vielfalt an Perspektiven und Erfahrungen der Mitglieder abbildet. Unsere Vorstellung von Vielfalt wird mit der konkreten Auswahl leider nicht repräsentiert. Leider ist ein Abgleich unserer Vorstellung mit der des Wahlausschusses unabhängig von den konkret Vorgeschlagenen nicht möglich. Denn der Aufsichtsrat hat als Wahlausschuss bis heute seine Auswahl-Kriterien nicht transparent gemacht hat.
Das Wahlsystem
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die fehlende Auswahlmöglichkeit bei der Wahl der vorgeschlagenen Mitglieder für den Vereinsrat. Wie unten beschrieben, können von der Mitgliederversammlung die vorgeschlagenen Kandidierenden nur bestätigt oder abgelehnt werden.
Im Wissen um
– den mitglieder-öffentlichen Aufruf zur Bewerbung
– der sicherlich guten Resonanz darauf und
– unserer Wahrnehmung einer unzureichenden Bereitschaft mit dem Wahlvorschlag tatsächliche Veränderung einzuleiten,
verstärkt sich unser Wunsch, in der Mitgliederversammlung eine Auswahl zwischen verschiedenen Kandidierenden zu haben, die vorab vom Wahlausschuss für grundsätzlich geeignet gehalten werden.
Hinzu kommt: Nur bei einer Ablehnung des Wahlvorschlags der vorsitzenden Person muss vom Wahlausschuss eine neue Person vorgeschlagen werden. Wird ein*e andere*r Kandidat*in nicht gewählt, verkleinert sich das Gremium schlicht – und ist um eine potenzielle Perspektive ärmer.
Das bestehende Wahlsystem hat den Vorteil, dass wir uns als Verein auf keinen Fall im Wahlkampf um Gremienposten verlieren. Dieses Argument hat sich uns immer erschlossen und wir finden es auch heute plausibel und wichtig – dieses Ziel könnte aber auch mit anderen Maßnahmen erreicht werden.
Eine Änderung des Wahlsystems ist aus unserer Sicht zeitgemäß, weil sich mit der Einführung des Vereinsrats nicht nur die Gremienstruktur ändert, sondern auch der Bewerbungsprozess offener und breiter geworden ist.
Mitglieder tauschen sich miteinander darüber aus, ob sie sich selbst beworben oder jemanden zur Wahl vorgeschlagen haben. Sie fragen sich, ob vorgeschlagene Personen als ungeeignet eingeschätzt wurden, oder aus welchen anderen Gründen sie vom Aufsichtsrat nicht ausgewählt wurden.
Der Wahlausschuss
Über diese Gründe wird voraussichtlich keine Transparenz hergestellt werden. Denn die Satzung sieht vor, dass der Wahlausschuss die tatsächliche Auswahl und Nicht-Auswahl nicht begründen muss – weder vor der Mitgliederversammlung, noch vor den Bewerber*innen.
Der Umstand, dass sich Aufsichtsrat und Ehrenrat gegenseitig vorgeschlagen, verschärft die Situation dahingehend, dass Beziehungs- und Machtdynamiken bewusst oder unbewusst in den Auswahlprozess wirken.
Die Entscheidung, ob Kandidierende für das Amt geeignet sind, muss ohne Frage beim Wahlausschuss liegen. Im Hinblick auf die Vielfalt der Mitglieder des Vereins zeigt der aktuell vorgelegte Vorschlag des Wahlausschusses, dass eine tatsächliche (Aus-)Wahl zwischen geeigneten Kandidierenden ein höheres Potenzial für Vielfalt und Veränderung aufweist und den Mitgliederwillen besser ausdrückt, als eine vorgefilterte Auswahl.
Mögliche Unzufriedenheit ausdrücken ohne Prozess zu beschädigen
Wir stellen die Frage: Wie kann diese oder anders gelagerte Kritik geübt werden, ohne den sehr positiven Dialogprozess zu beschädigen?
Wir kommen zu keiner eindeutigen Antwort und stellen im Folgenden unsere Überlegungen zu möglichen Reaktionen dar:
- Gegen die Satzungsänderung stimmen, z.B. aus Kritik an der Übergangslösung oder fehlender Auswahl der Kandidierenden:
Das Problem: Die alte Satzung würde bestehen bleiben, es würde sich kein Vereinsrat bilden und der gewünschte Veränderungsprozess kommt später – mit unklarem Ausgang.
- Für die Satzungsänderung stimmen und damit die grundsätzliche Richtung bestärken und die gemeinsam erarbeiteten Wege bestätigen.
Das Problem: Die Kritikpunkte bleiben bestehen. Der Übergangsprozess, nachdem alle 12 Plätze des Vereinsrats neu gewählt werden, dauert zwei Jahre. Weiterhin schlagen sich die Gremien gegenseitig vor, die gewählte Zusammensetzung verstärkt den Filter der Auswahl von Kandidierenden und erschwert zukünftig Veränderungen.
- Kritik am Wahlvorschlag durch das eigene Wahlverhalten äußern und in Folge dessen Kandidierende nicht wählen.
Das Problem: Die konkreten Kandidierenden leiden unter dem Ausdruck der Kritik am Wahlprozedere, es wäre eine stellvertretende Abstimmung, auf dem Rücken der Kandidierenden ausgetragen. Zudem führt die Ablehnung von Kandidierenden lediglich dazu, dass ein Platz im Vereinsrat frei bleibt, er wird nicht durch andere Kandidierende nachbesetzt.
Unser Fazit: Der Idealzustand kann in dieser Mitgliederversammlung nicht herbeigeführt werden und wir können diese Dilemma nicht auflösen. Uns bleibt sie aufzuzeigen und alle aufzufordern, sich selbst eine Meinung zu bilden.
Egal wie ihr euch entscheidet: Wir finden es sehr wichtig, den Diskurs und die Aussprache auf der Mitgliederversammlung für Fragen, Einschätzungen und Kritik zu nutzen.
Darüber hinaus sind für uns sind bis heute die folgenden weiteren Fragen offen, die unseres Erachtens bestenfalls proaktiv vom Wahlausschuss kommuniziert werden sollten:
- Der für den Vorsitz vogeschlagene Marc Schmid ist Mitglied des Aufsichtsrats und damit des Wahlausschusses. Wann wurde eine Kandidatur von ihm für den Vereinsrat angekündigt und wie arbeitete der Wahlausschuss daraufhin?
- Wird der*die Vereinsrat-Vorsitzende aus dem Kreis der vorab gewählten Vereinsratsmitglieder durch den Aufsichtsrat vorgeschlagen und dann von der Mitgliederversammlung gewählt oder geschieht dies in einem separaten Verfahren – und wäre bei Nicht-Wahl die vorsitzende Person entsprechend kein gewähltes Mitglied des Vereinsrats?
- Mit welcher Begründung weicht der Aufsichtsrat bei seinem Wahlvorschlag von der satzungsgemäßen Soll-Regelung ab, dass Kandidierende mindestens 5 Jahre Mitglied des Vereins sein sollen?