Mitgliederversammlung Oktober 2018

Im Folgenden dokumentieren wir unsere Stellungnahme im Vorfeld der Mitgliederversammlung im Oktober 2018:

Am 18. Oktober 2018 um 19:00 Uhr findet die diesjährige Mitgliederversammlung des Sport-Club Freiburg e.V. im Konzerthaus statt. Der Aufsichtsrat, Vorstand und Ehrenrat haben gemeinsam einen Antrag zur Satzungsänderung gestellt. Zudem wird der Aufsichtsrat neu gewählt.

Wir haben euch im Folgenden alle unseres Erachtens nach wichtigen Informationen zusammengestellt.

Satzungsänderung – Übersicht & Einschätzung


Wer möchte die Satzung ändern?

Aufsichtsrat, Ehrenrat und Vorstand stellen gemeinsam den Antrag auf Satzungsänderung.

Was soll geändert werden?

Für uns gibt es 4 zentrale Satzungsänderungen, die wir als Mitgliederinitiative als positiv einschätzen. Was genau geändert werden soll und warum wir dies befürworten, lest Ihr im Folgenden.

1. Präsident als neues Gremium

Heute besteht der Vorstand des SC Freiburg aus zwei hauptamtlichen Vorständen (Leki & Saier) und einem ehrenamtlichen Präsidenten (Keller).

Der Satzungsänderungsantrag sieht vor für den Präsidenten ein eigenes Vereinsorgan zu schaffen. Dadurch werden die repräsentativen Aufgaben des Präsidenten klarer von der operativen Führung des Vereins durch die hauptamtlichen Vorstände getrennt.

Bisherige Gremienstruktur:

Neue Gremienstruktur:

Unsere Einschätzung: Wir schätzen die Satzungsänderung als notwendigen Schritt ein, um den Verein professionell zu führen und langfristig die Rechtsform eines eingetragenen Vereins beizubehalten. Nur in einem eingetragenen Verein ohne Ausgliederung sind die Mitbestimmungsmöglichkeiten durch die Mitglieder garantiert. Der Vorstand als operativer Bereich braucht professionelles Personal und Handlungsfreiheit – aber immer im Rahmen der Interessenswahrung des Sport-Club Freiburg e.V.. Dies wird durch die Kontrolle des Aufsichtsrats und die Beratung des Präsidenten – die beide direkt von der Mitgliederversammlung gewählt werden – sichergestellt.

2. Mitbestimmung ab 16 Jahren

Das Mindestalter für die Stimmberechtigung soll von 18 ab 16 Jahren gesenkt werden.

Unsere Einschätzung: Seit einigen Jahren darf bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg ab 16 Jahren gewählt werden. Wir freuen uns, dass nun auch beim Sport-Club Freiburg das Mitbestimmungsrecht auf die jüngere Generation ausgeweitet werden soll.

3. Erweiterung der Aufgaben und Ziele des Vereins

Ein hohes soziales Engagement, gerade in der Nachwuchsarbeit, zeichnet den Sport-Club schon heute aus. Um diesen Aspekt soll nun auch die Satzung ergänzt werden, die nun auch explizit Bildungsangebote umfasst. Die bereits bestehende Positionierung gegen verfassungs- und fremdenfeindliche sowie rassistische Einstellungen wird um ein Bekenntnis gegen Sexismus sowie die Überzeugung, dass Fußball als verbindende Kraft zwischen Kulturen und Nationalitäten wirken kann, ergänzt.

Unsere Einschätzung: Diese Erweiterung schärft das Profil des Sport-Club und hebt die soziale Verantwortung hervor – für uns ein sehr positiver Schritt und ein klares Bekenntnis für einen sozialen Verein, der in der Gesellschaft verortet ist.

4. Vertretung in Verbandsgremien

Für die Übernahme von Ämtern in Gremien wie der DFL und des DFB benötigt der Vorstand zukünftig die Zustimmung des Aufsichtsrats.

Unsere Einschätzung: Durch diese Änderung organisiert der Aufsichtsrat – der direkt von der Mitgliederversammlung gewählt wird – die Vereinsvertretung bei den Verbänden und nicht die hauptamtlichen Vorstände selbst. Dies erachten wir als notwendige Beschränkung, um zu garantieren, dass Vereinsinteressen und keine persönlichen Interessen bei den Verbänden vertreten werden.

5. Sonstiges:

Dazu kommen einige weitere kleiner Anpassungen – wie das Ermöglichen von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Vereinsorgane oder einige sprachliche Anpassungen – die wir insgesamt für unkritisch halten.


Wie wird abgestimmt?

Zur Satzungsänderung benötigt es eine 2/3-Mehrheit. Abstimmen dürfen alle volljährigen Mitglieder, die seit mindestens drei Monaten Mitglied des Vereins sind.

Wahlen

Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung stehen zwei Wahlen an: die Wahl des Aufsichtsrats und die Wahl des Präsidenten.

Wahl des Aufsichtsrats

Zum zweiten Mal in der Geschichte des Vereins stehen dieses Jahr Wahlen zum Aufsichtsrat an. Der Ehrenrat hat alle Mitglieder des Aufsichtrsrats zur Wiederwahl vorgeschlagen.
Hier findet ihr die Kandidatenliste.

Wahl des Präsidenten

Sollte die Satzungsänderung durch die Mitglieder beschlossen werden, ändert sich der satzungsgemäße Aufgabenbereich des Präsidenten. Daher muss der Präsident im Anschluss neu gewählt werden und ist dann für drei Jahre im Amt.

Unsere Einschätzung:

Wir sehen uns zum aktuellen Zeitpunkt nicht dazu veranlasst, einzelne Kanditat*innen in Frage zu stellen. Unabhängig von unserer Einschätzung möchten wir alle Mitglieder dafür sensibilisieren sich immer genau mit den Kandidat*innen auseinanderzusetzen und zu keiner Zeit Wahlen einfach abzunicken, sondern stets bewusst und informiert zu wählen. Nur so können wir gemeinsam sicherstellen, dass der Verein im Sinne der Mitglieder geführt wird.

  • Gemeinsam für den Verein

    Ein Verein lebt von und für seine Mitglieder. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Nehmt das Recht auf Mitbestimmung wahr und kommt zur diesjährigen Mitgliederversammlung. Mitbestimmung und Mitgestaltung zeigt sich nicht nur in Abstimmungen und Wahlen, sondern auch in einer kritischen Begleitung des Vereins. Wenn Ihr zukünftig an Einschätzungen der Mitgliederinitiative interessiert seid oder selbst aktiv werden wollt, tragt Euch in unseren Newsletter ein: