Im Folgenden dokumentieren wir unsere Stellungnahme im Vorfeld der Mitgliederversammlung im Oktober 2022:

Mitgliederversammlung Oktober 2022

Am 11. Oktober 2022 um 19:00 Uhr findet die diesjährige Mitgliederversammlung des Sport-Club Freiburg e.V. in der Messehalle statt.

Neben den altbekannten Tagesordnungspunkten gibt es ab sofort den TOP „Allgemeine Mitgliederanliegen“. Außerdem wird dieses Jahr ein neuer Aufsichtsrat gewählt. Zudem haben wir bei der letzten Versammlung einen neuen Präsidenten gewählt – dieser sollte sich vor allem um Mitglieder- und Fananliegen kümmern.

Wie gewohnt haben wir euch im Folgenden alle unseres Erachtens nach wichtigen Informationen für die diesjährige Mitgliederversammlung zusammengestellt.

MGV Oktober 2022

Am 11. Oktober 2022 um 19:00 Uhr findet die diesjährige Mitgliederversammlung des Sport-Club Freiburg e.V. in der Messehalle statt.

Neben den altbekannten Tagesordnungspunkten gibt es ab sofort den TOP „Allgemeine Mitgliederanliegen“. Außerdem wird dieses Jahr ein neuer Aufsichtsrat gewählt. Zudem haben wir bei der letzten Versammlung einen neuen Präsidenten gewählt – dieser sollte sich vor allem um Mitglieder- und Fananliegen kümmern.

Wie gewohnt haben wir euch im Folgenden alle unseres Erachtens nach wichtigen Informationen für die diesjährige Mitgliederversammlung zusammengestellt.

1) Wahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat ist das wichtigste von uns Mitgliedern gewählte Gremium. Wir wählen ihn alle vier Jahre. Er besteht als mindestens fünf und höchstens neun Mitgliedern. Der Aufsichtsrat kontrolliert, berät und bestellt den hauptamtlichen Vorstand unseres Vereins. Alle Aufgaben des Aufsichtsrats könnt ihr in § 11.2 der Satzung nachlesen

Wie wird gewählt?

Der Mitgliederversammlung werden durch den Wahlausschuss (Ehrenrat) genau so viele Mitglieder zur Wahl vorgeschlagen, wie Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen sind.

Standardmäßig ist eine Blockabstimmung für alle Kandidierenden vorgesehen. Die Begründung der Verantwortlichen: So ist es möglich, bereits vorab für eine konstruktive Zusammensetzung zu sorgen. Das Gegenargument: So können keine Einzelpersonen in den oder aus dem Aufsichtsrat gewählt werden, die von den Mitgliedern für besonders geeignet oder ungeeignet gehalten werden. Ist dies gewünscht, ist auf Antrag eines anwesenden Mitglieds und mit Zustimmung von 25% der anwesenden Mitglieder eine Einzelabstimmung möglich.

Wahlberechtigt sind beim Sport-Club alle ordentlichen Mitglieder ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Mitglied des Vereins sind.

Wer wird gewählt?

Der Ehrenrat hat in seiner Funktion als Wahlausschuss sieben Personen zur Wahl vorgeschlagen (zur Wiederwahl Aufgestellte sind mit (A) markiert, neu Aufgestellte mit (N)):

  • Johannes Baumgartner (A)
  • Werner Blank (A)
  • Heinrich Breit (A)
  • Helen Hall-Salomon (N)
  • Gernot Pöpperl (A)
  • Marc Schmid (A)
  • Edith Sitzmann (N)
  • Hannelore Stocker (A)
  • Marcel Thimm (A)

Die Kurzprofile könnt ihr der Kandidierendenvorstellung entnehmen.

Nicht mehr für den Aufsichtsrat vorgeschlagen wurden entsprechend

  • Wolfgang Karlsbach
  • Günter Schrempp,

die damit nach zwei Amtsperioden aus dem Aufsichtsrat ausscheiden.

Mit Edith Sitzmann und Helen Hall-Salomon können stattdessen – entsprechend dem hartnäckigen Drängen der Mitgliedschaft – zwei Frauen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Damit weist der Sport-Club, sofern die Wahl entsprechend dem Wahlvorschlag verläuft, 1/3 weibliche Mitglieder auf.

Was ist dieses Jahr neu?

Mit der Satzungsänderung vom letzten Jahr ist der Ehrenrat als Wahlausschuss verpflichtet, gegenüber der Mitgliedschaft über das Verfahren zur Auswahl der Wahlvorschläge zu informieren. Wir werden in diesem Bericht u.a. erfahren, ob dem Ehrenrat weitere Kandidierende aus der Mitgliedschaft vorgeschlagen wurden und wie sie zu dieser Zusammensetzung gekommen sind.

Unsere Einschätzung

Wir begrüßen es, dass mit dem Wahlvorschlag des Ehrenrats die Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat erhöht werden kann. Dies ist ein längst überfälliger Schritt. 

Bedauerlicherweise wurde in diesem Zuge die Chance vertan, auch gleichzeitig andere Diversitätsdimensionen zu berücksichtigen. Was uns besondere Sorgen macht: Die Vertreter*innen unseres Vereins werden immer älter. Obwohl diesbezüglich bereits bei der letzten Ehrenratswahl deutliche Kritik aus der Mitgliedschaft kam, wird nun ein Aufsichtsrat vorgeschlagen, der einen Altersschnitt von 65 Jahren aufweist. 

Damit wird der Aufsichtsrat, sofern er in dieser Zusammensetzung gewählt wird, der älteste in seiner Geschichte. 

Junge Menschen (und damit meinen wir bereits alle Menschen unter 60 Jahren!) sind in unseren Vereinsgremien weiterhin so gut wie nicht vertreten. Dies zeigt, dass sich eine vielfältige Zusammensetzung – etwa bezogen auf das Geschlecht, das Alter, die Vereinssozialisation, den Beruf etc. – nicht einfach so einstellt. Die zwei weiteren weiblichen Kandidatinnen verdanken wir dem hartnäckigen Wirken der Mitgliedschaft. Es darf nicht sein, dass das nun für jede Diversitäts-Dimension einzeln durchgekämpft werden muss. Deshalb brauchen wir dringend eine ganzheitliche Diversitätsstrategie für unseren gesamten Verein. Und zwar spätestens morgen, damit wir nicht ein Verein von gestern werden. 

2) Mitgliederanliegen

Zum ersten Mal wird es bei der diesjährigen Mitgliederversammlung den Tagesordnungspunkt „Allgemeine Mitgliederanliegen“ geben. Diese Satzungsänderung wurde auf Anraten der Mitgliederinitiative umgesetzt. Entsprechend müssen Anliegen der Mitglieder nicht mehr hastig unter „Sonstiges“ eingebracht werden. Den Anliegen der Mitgliedschaft wird mit diesem eigenen Tagesordnungspunkt mehr Gewicht verliehen.

Unser Appell:

Macht unbedingt von dieser Möglichkeit Gebrauch und sprecht eure Anliegen bei der Mitgliederversammlung an! Denn: Der Verein gehört nicht einem*r Einzelnen, sondern allen Mitgliedern. Die Mitglieder sind der Verein. Macht euch Gedanken über die strukturelle Entwicklung unseres Vereins, stellt sportpolitische Fragen und nutzt diesen Tagesordnungspunkt, um auf wichtige Positionierungen innerhalb unseres Vereins aufmerksam zu machen. 

3) Neuer Präsident & Berücksichtigung von Mitglieder- und Faninteressen

In der letzten Mitgliederversammlung wurde ein neuer Präsident gewählt. Eberhard Fugmann hat in seiner Antrittsrede betont, dass ihm vor allem der Dialog mit den Mitgliedern, die Bedeutung von Fans und im Übrigen auch ein diverser Verein am Herzen liegen. Das passte wunderbar zu den Satzungsänderungen, die wir verabschiedet hatten, wie zum Beispiel die Anerkennung von Fankultur als wichtiger Bestandteil des Profifußballs (§2.6 der Satzung) und etwa die Einführung von Mitgliederforen (§10.5 d).

Unsere Einschätzung:

Leider fällt unser Resümee nach einem Jahr ernüchternd aus: Unseres Wissens nach hat unser Präsident das erste Jahr seines Amtes vornehmlich dafür genutzt, den SC intern, d.h. seine Gremien und Mitarbeiter*innen sowie Strukturen, Einstellungen und Abläufe, kennenzulernen. Das ist natürlich wichtig und richtig. Für die Kommunikation mit Fans und Mitgliedern jedoch aus unserer Sicht nicht zufriedenstellend.

Es gibt gut Ansätze: Die erstmalige Durchführung der von uns geforderten Mitgliederforen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Nachfrage war höher als das Angebot. Dennoch wurde bisher weder eine Ausweitung solcher Dialogformate, noch eine thematische Vertiefung realisiert. Damit hatten bei einer Gesamtmitgliederanzahl von über 40.000 bisher ca. 180 Mitglieder die Chance, einmalig im Gespräch mit dem SC-Präsidenten zu sein. Einige weitere Fans begegneten ihm bei Besuchen bereits bestehender Gesprächsrunden.

Unser Fazit: Der Schwerpunkt muss ab sofort – entsprechend der Satzung – auf Mitglieder- und Fankommunikation gelegt werden. Es braucht zukünftig vielfältige Gespräche, niederschwellige Formate und offene Angebote für und mit Mitgliedern, damit unser Präsident zukünftig zum Ansprechpartner für Mitglieder und Fans werden kann. Nur so kann er dann Mitglieder-Erwartungen und Bedürfnisse in die Vereinsgremien einbringen. Zudem sollten in angemessener Weise Möglichkeiten der Beteiligung und Mitgestaltung geschaffen werden.

  • Gemeinsam Verein erhalten & kritisch begleiten

    Ein Verein lebt von und für seine Mitglieder. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Nehmt das Recht auf Mitbestimmung wahr und kommt zur diesjährigen Mitgliederversammlung. Mitbestimmung und Mitgestaltung zeigt sich nicht nur in Abstimmungen und Wahlen, sondern auch in einer kritischen Begleitung des Vereins.

    Mit der Mitgliederinitiative begleiten wir in gewohnt kritisch-konstruktiver Art die Entwicklung unseres Vereins. Wenn Ihr zukünftig an Einschätzungen der Mitgliederinitiative interessiert seid oder selbst aktiv werden wollt, tragt Euch in unseren Newsletter ein und/oder schreibt uns eine E-Mail. Wir freuen uns über jegliches Feedback!