Mit unserem Antrag auf Satzungsänderung möchten wir:
Diskussion über Investoren – Satzungsänderung
„Ein Verein ist kein Ort, um möglichst viel abzuschöpfen und zu werben, sondern ein Gemeinschaftsort.“
Christian Streich
Christian Streich hat mit diesen Worten unsere Gedanken und unsere Motivation auf den Punkt gebracht. Nicht nur aus den genannten Gründen ist die Rechtsform des eingetragenen Vereins die Richtige für den Sport-Club Freiburg. 2014 haben wir uns mit der Satzungsänderung bewusst für deren Beibehaltung, bei gleichzeitiger Professionalisierung der Strukturen und Installation eines Aufsichtsrates, entschieden.
Die Möglichkeit zur Ausgliederung der Fußballabteilung in eine Kapitalgesellschaft ist jedoch in der Satzung verankert. Zur Umsetzung wird eine Dreiviertelmehrheit in der Mitgliederversammlung benötigt. Eine Ausgliederung ist laut Satzung nur ‚nach Maßgabe der jeweils gültigen Bestimmungen des DFB und des Ligaverbandes‘ möglich. Aktuell beinhalten diese Maßgaben auch die 50+1 Regel. Es ist jedoch zu befürchten, dass die 50+1 Regel in absehbarer Zeit fallen wird.
Wir wollen daher schon heute in der Satzung verankern, dass der Verein auch im Falle einer Ausgliederung alle Anteile an einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft halten muss. Eine Einflussnahme von Investoren wird so ausgeschlossen und die Souveränität der Mitglieder gesichert.
Wir erachten es als wichtig, die Diskussion über diese Thematik zum jetzigen Zeitpunkt in Ruhe und überlegt zu führen. In einer Phase, in der wir finanziell gut aufgestellt sind und nicht unter erhöhtem Wettbewerbsdruck stehen. Nur so können wir uns bei dieser Thematik über die langfristige Entwicklung des Vereins Gedanken machen. Nicht nur die Beispiele des HSVs und des VfB Stuttgarts zeigen, dass langfristige Gedanken schnell zu Gunsten des kurzfristig verfügbaren, zusätzlichen Kapitals zurückgestellt werden, wenn ein möglicher Investor mit einem Millionenbetrag vor der Tür steht.
Mit unserem Antrag auf Satzungsänderung werden wir sicherstellen, dass der Profifußball in Freiburg ausschließlich in den Händen des eingetragenen Vereins und damit den Mitgliedern bleibt.